Kontaktformular öffnen
Anrufen

Wettbewerbs & Urheberrecht

Immer wieder versuchen Unternehmer, sich durch unlautere Geschäftspraktiken einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, etwa, indem sie sich nicht an die gesetzlichen Spielregeln (wie zum Beispiel die Gewerbeordnung, Öffnungszeiten, Sperrstunden, Steuer-, Sozialversicherungs- und Ausländerbeschäftigungsgesetze, etc.) halten oder sich aggressiver oder irreführender Geschäftspraktiken bedienen. Andere Unternehmen stimmen sich über An- oder Verkaufspreise oder andere Geschäftsbedingungen ab, sprechen sich bei der Teilnahme an Ausschreibungen ab oder teilen bestimmte Märkte oder Versorgungsquellen auf, um andere Marktteilnehmer zu benachteiligen oder auszuschließen. Dadurch wird der Wettbewerb zugunsten einiger weniger schwarzer Schafe beeinflusst. Zeigen Sie solchen Mitbewerbern die Zähne! Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Kartellgesetz (KartG) geben Ihnen hierfür das nötige Rüstzeug an die Hand, die Verhältnisse wieder richtigzustellen und den Ersatz entstandener Schäden zu erlangen. Ähnlich verhält es sich bei Werken nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Solche Werke der Literatur, der bildenden Künste, der Film- oder Fotokunst sind Produkte erheblicher Arbeitsanstrengungen und Geldmittel, derer sich, gerade im Internet, immer häufiger fremde Nutznießer ohne nachzufragen und Entgelt zu leisten, bedienen. Dadurch werden wohlerworbene Urheberrechte verletzt. Unsere Kanzlei Fink im Tiroler Oberland steht dem Urheber zur Seite, wenn es um die Durchsetzung seiner Rechte gegen unberechtigte Nutzer geht.

Jetzt Anfragen