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Scheidungsrecht

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe durch Scheidung endet, lag im Jahr 2018 bei 41 %! Dass die große Liebe letztlich an Lieblosigkeit, Geiz, Untreue, Unehrlichkeit, beruflicher Überlastung und Krankheit scheitern kann, ist keine Schande und auch kein Zeichen eines persönlichen Misserfolgs, sondern Lebenstatsache. Ist eine Ehe einmal unheilbar zerrüttet, so gilt es, sich und seinem Ehegatten nicht die Lebenszeit zu stehlen; jedes Ende kann ein Neubeginn und der Eintritt in eine neue persönliche Freiheit sein! Unter den gemeinsamen Lebensabschnitt einen Schlussstrich zu ziehen, bedarf neben der emotionalen Loslösung auch einer oftmals hochkomplexen materiellen Auseinandersetzung über gemeinsames Vermögen und/oder Verbindlichkeiten. Regelmäßig müssen verbindliche Regelungen über Obsorge, Unterhalt und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder getroffen werden. Wir - Ihre Anwälte in Imst - sind uns der besonderen Wichtigkeit und Emotionalität von Scheidungssachen bewusst. Unsere Kanzlei im Tiroler Oberland hat bereits hunderte Mandanten bei Scheidungen begleitet und zeichnet sich durch Einfühlungsvermögen, Professionalität und Diskretion aus. Oft ist die Kommunikationsbasis zwischen den Eheleuten dafür ausreichend, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. So erfolgten 2018 in Österreich mehr als 80 % der Ehescheidungen gütlich. Eine entsprechende Gesprächsbasis vorausgesetzt, versuchen wir, für Sie außergerichtlich eine vernünftige und für Sie tragbare Lösung mit Ihrem Ehepartner zu finden. Sollte eine einvernehmliche Scheidung jedoch nicht möglich sein, so verstehen wir uns im Besonderen darauf, Ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten durchzusetzen!

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